Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)

der COMTEC CRYSTALS GmbH
Sultenstrasse 12-14
85586 Poing
- nachfolgend Comtec genannt -
Stand: 01.08.2019

1. Geltungsbereich

Für alle gegenseitigen Ansprüche aus und im Zusammenhang mit einem Vertragsabschluss zwischen dem Kunden und Comtec gelten stets diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen in ihrer zum Zeitpunkt des jeweiligen Vertragsabschlusses gültigen Fassung.

Abweichende, entgegenstehende oder ergänzende Allgemeine Geschäftsbedingungen werden, selbst bei Kenntnis, nicht Vertragsbestandteil, es sei denn, ihrer Geltung wird ausdrücklich schriftlich zugestimmt.

2. Teilnehmer

Comtec schließt Verträge mit Kunden ab, die

a) unbeschränkt geschäftsfähige natürliche Personen sind, die das 18. Lebensjahr vollendet haben, sowie mit

b) juristischen Personen, oder eine rechtsfähige Personenvereinigung, die bei Abschluss eines Rechtsgeschäfts in Ausübung ihrer gewerblichen oder selbständigen beruflichen Tätigkeit handelt (nachfolgend "Kunden" genannt).  Soweit das Angebot eines nicht akzeptierten Teilnehmers versehentlich von Comtec angenommen wurde, ist Comtec binnen einer angemessenen Frist zur Erklärung des Rücktritts vom Vertrag gegenüber dem Kunden berechtigt.

3. Vertragsgegenstand

Comtec liefert vom Kunden bestellte Waren oder erbringt Dienstleistungen nach Angebotsannahme.  Technische Änderungen sowie Änderungen in Form, Farbe und oder Gewicht bleiben im Rahmen des zumutbaren vorbehalten.

Sollte Comtec nachträglich erkennen, dass sich bei Comtec ein Fehler bei den Angaben zu einem Produkt, zu einem Preis oder zu einer Lieferbarkeit ergeben hat, wird Comtec den Kunden hiervon umgehend informieren.  Dieser kann den Auftrag unter den abgeänderten Konditionen nochmals bestätigen.  Andernfalls ist Comtec zum Rücktritt vom Vertrag berechtigt.  Kommt es zum Rücktritt, so ist Comtec verpflichtet, unverzüglich etwa geleistete Anzahlungen und/oder Vorauszahlungen gutzuschreiben oder auf Wunsch zurückzuzahlen.

4. Vertragsabschluss / Widerrufsbelehrung

4.1 Der Vertrag kommt durch Annahme der Kundenbestellung durch Comtec zustande.  Der Kunde verzichtet auf den Zugang einer Annahmeerklärung nach § 151 Satz 1 BGB.  Über den Vertragsabschluss wird der Kunde entweder von Comtec durch eine Bestätigung unterrichtet oder spätestens durch Ausführung der Lieferung der bestellten Waren bzw. durch das Angebot oder das Erbringen der Dienstleistung.

4.2 Aufgrund des gesetzlichen Widerrufsrechts des Kunden kommt durch die Bestellung und deren Annahme seitens Comtec zunächst ein schwebend wirksames Vertragsverhältnis zustande.  Der Kunde kann seine Vertragserklärung innerhalb von 14 Tagen ohne Angaben von Gründen in Textform (z.B. Brief, Fax, eMail) oder durch Rücksendung der Kaufsache widerrufen.  Die Frist beginnt mit Eingang der Ware beim Kunden.  Zur Wahrung der Widerrufsfrist genügt die rechtzeitige Absendung des Widerrufes oder der Ware an die eingangs genannte Firmenadresse.

4.3 Für Produkte, die speziell für den Kunden angefertigt wurden, wird ein Widerruf des Kaufvertrags ausgeschlossen.

4.4 Widerrufsfolgen
Im Falle eines wirksamen Widerrufes sind die beiderseits empfangenen Leistungen zurückzugewähren.  Kann der Kunde die empfangene Leistung ganz oder teilweise nicht oder nur in verschlechtertem Zustand zurückgewähren, muss der Kunde insoweit ggf. Wertersatz leisten.  Der Kunde kann die Wertersatzpflicht vermeiden, indem er die Sache nicht wie ein Eigentümer in Gebrauch nimmt und alles unterlässt, was den Wert beeinträchtigt.  Nur nach vorheriger Absprache sind geleiferte Sachen zurückzusenden.

4.5 Verfügbarkeitsvorbehalt
Sollte Comtec nach Vertragsabschluß feststellen, dass die bestellte Ware oder Dienstleistung nicht mehr bei Comtec verfügbar ist oder aus rechtlichen Gründen nicht geliefert werden kann, kann Comtec entweder eine in Qualität und Preis gleichwertige Ware oder Dienstleistung anbieten oder vom Vertrag zurücktreten. Bereits erhaltene Zahlungen wird Comtec umgehend nach einem Rücktritt vom Vertrag durch Comtec oder den Kunden erstatten.

5. Lieferung

5.1. Comtec bittet bei unvollständiger Lieferung oder Beschädigung auf dem Transportweg um Benachrichtigung innerhalb von 24 Stunden.

6. Preise, Zahlungsbedingungen

6.1 Soweit nicht anders angegeben, sind Preisangaben Nettopreise.

6.2 Auf der Rechnung werden neben dem Nettopreis für die Ware die Preise für ergänzende Leistungen ausgewiesen.  Dies sind insbesondere: Verpackung, Versand, evtl. Bankgebühren sowie die jeweils zum Zeitpunkt der Rechnungsstellung jeweilige gültige Mehrwertsteuer.

6.3 Wechselkurs €/US$ - Bei Kursschwankungen behält sich Comtec auch bei laufenden Aufträgen eine Preisanpassung vor.

6.4 Comtec behält sich zur Absicherung des Bonitätsrisikos im Einzelfall vor, bestimmte Zahlungsarten auszuschließen und erbetene Lieferungen nur gegen Vorauszahlung  oder Sofortzahlung bei Lieferung durchzuführen.

7. Eigentumsvorbehalt

Comtec behält sich das Eigentum an aller Ware, die von ihr an einen Kunden ausgeliefert wird, bis zur endgültigen und vollständigen Zahlung der gelieferten Ware vor.  Soweit Comtec im Rahmen der Gewährleistung eine Ware austauscht, wird bereits heute vereinbart, dass das Eigentum an der auszutauschenden Ware wechselseitig in dem Zeitpunkt vom Kunden auf Comtec bzw. umgekehrt übergeht, in dem einerseits Comtec die Ware vom Kunden zurückgesandt bekommt bzw. der Kunde die Austauschlieferung von Comtec erhält.

8. Gewährleistung

8.1 Comtec gewährleistet, dass die Produkte zum Zeitpunkt der Übergabe eine etwa vereinbarte Beschaffenheit haben bzw. frei von Sachmängeln sind, d.h. dass sie eine Beschaffenheit aufweisen, die bei Sachen der gleichen Art üblich ist und die der Verkäufer nach der Art der Sache und/oder der Ankündigung von Comtec bzw. des Herstellers erwarten kann.  Die Produkte von Comtec werden nicht für Militär, Luftfahrt, Weltraum, Lebensabhängigen Medizinischen Anwendungen oder jene Anwendung, die hohe Zuverlässigkeit verlangt, wo Misserfolg auf  Verlust des Lebens und/oder Eigentums hinauslaufen könnte, spezifisch entworfen.
Es handelt sich um sogenannte Konsumerteile.

8.2 Der Kunde hat die Ware umgehend nach Empfang der Lieferung auf Vollständigkeit, Beschaffenheit und/oder etwaige Mängel zu überprüfen und wird im Falle einer Abweichung umgehend eine Mängelanzeige senden.

8.3 Die Dauer der Gewährleistung entspricht den gesetzlichen Bestimmungen zum Zeitpunkt der Warenlieferung.  Sie beginnt mit dem Zugang der Ware beim Kunden.

8.4 Im Falle eines Mangels kann der Kunde gemäß § 439 BGB nach seiner Wahl die Beseitigung des Mangels oder die Lieferung einer mangelfreien Sache verlangen.  Comtec kann im Rahmen des § 439 die vom Käufer gewählte Art der Nacherfüllung verweigern, wenn sie nur mit unverhältnismäßigen Kosten möglich ist.  Gelingt im Rahmen einer Reklamationsabwicklung die Beseitigung eines Mangels auch beim zweiten Versuch nicht, so ist der Kunde im Rahmen des § 439 BGB berechtigt, die Lieferung einer mangelfreien Sache zu verlangen oder den Kaufpreis zu mindern oder vom Vertrag zurückzutreten.  Der Rücktritt ist ausgeschlossen, wenn der Mangel geringfügig und unerheblich ist.

8.5 Schadenersatzansprüche wegen Mängel der Sachen sind ausgeschlossen, es sei denn, dass Comtec die Mängel arglistig verschwieg oder schuldhaft Schäden an Leben, Gesundheit oder Körper entstanden sind.

8.6 Voraussetzung für die Gewährleistungsansprüche ist, dass der Mangel nicht durch unsachgemäße Benutzung oder Überanspruchung entstanden ist.  Zeigt sich ein Mangel erst später als 6 Monate nach Übergabe, so hat der Kunde den Nachweis zu führen, dass die Sache bei Warenübergang mangelhaft war.  Anderenfalls steht es Comtec frei, den Nachweis zu führen, dass die Sache bei Übergabe keine Sachmängel aufwies.

9. Haftung

9.1 Comtec haftet in Fällen positiver Forderungsverletzung, unerlaubter Handlung sowie aus sonstigem Rechtsgrund bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit.  Im Falle, dass schuldhaft Schäden an Leben, Gesundheit oder Körper entstanden sind, im Falle der schuldhaften Verletzung von vertraglichen Kardinalspflichten (Hauptvertragspflichten) oder bei arglistiger Täuschung sowie im Falle eines Ersatzanspruches gemäß § 437 Ziffer 2 BGB haftet Comtec im gesetzlichen Umfang.  Lediglich bei einer Verletzung von Kardinalspflichten ist die Haftung für Mitarbeiter von Comtec begrenzt auf den typischen, voraussehbaren Schaden.  Mittelbare Schäden sind insoweit ausgeschlossen.

9.2 Der Umfang einer Haftung von Comtec nach dem Produkthaftungsgesetz bleibt unberührt.

9.3 Die vorstehenden Regelungen (8 und 9) geben den vollständigen Haftungsumfang von Comtec wieder.  Eine weitergehende Haftung wird ausgeschlossen.

10. Rechtswahl

Auf die Rechtsverhältnisse zwischen Comtec und Kunden sowie auf die jeweiligen Geschäftsbedingungen findet deutsches Recht Anwendung.  Die Anwendung des UN-Übereinkommens über Verträge über den internationalen Warenkauf vom 11.04.1988 ist ausgeschlossen.

11. Verschiedenes

11.1 Ein Recht des Kunden zur Aufrechnung oder Zurückbehaltung besteht nicht, es sei denn, die Forderung ist unstreitig oder rechtskräftig gerichtlich festgestellt.

11.2 Erfüllungsort ist für Zahlungen am Geschäftssitz von Comtec.  Für Lieferungen ist der Erfüllungsort entweder bei Comtec oder der Versandort des ersten Versenders, der für Comtec tätig wird.

11.3 Sollten einzelne Bestimmungen dieses Vertrages ganz oder teilweise nicht rechtswirksam sein oder ihre Rechtswirksamkeit später verlieren, so soll hierdurch die Gültigkeit des Vertrages im übrigen nicht berührt werden.  Für diesen Fall verpflichten sich die Parteien, anstelle der unwirksamen Regelung eine wirksame Regelung zu vereinbaren, die, soweit rechtlich möglich, den mit der unwirksamen Regelung verfolgten wirtschaftlichen Zweck unter Berücksichtigung der in diesem Vertrag zum Ausdruck gekommenen Interesse der Parteien am nächsten kommt.  Das gleiche gilt, soweit der Vertrag eine von den Parteien nicht vorhergesehene Lücke aufweist.

11.4 Ausschließlicher Gerichtsstand ist München oder ein anderer gesetzlicher Gerichtsstand nach Wahl von Comtec, soweit der Kunde ein Kaufmann im Sinne des Handelsgesetzbuches oder eine Körperschaft des öffentlichen Rechts ist.

12. Datenschutz

12.1 Adressdaten der Kunden werden für eine Bearbeitung in den EDV-Anlagen von Comtec gespeichert.  Die Behandlung der überlassenen Daten erfolgt in Übereinstimmung mit den Bestimmungen des DSGVO.

12.2 Zum Zwecke der Kreditprüfung und der Bonitätsüberwachung wird von Comtec bedarfsweise ein Datenaustausch mit anderen Kredit-Dienstleistungsunternehmen wie zum Beispiel der Schufa vorgenommen.

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