RoHS / REACH / SVHC's
Europäische Verordnungen und Richtlinien
RoHS Richtlinie
DIE NEUE RICHTLINIE 2011/65/EU ERSETZT 2002/95/EG
Die erste europäische RoHS-Richtlinie 2002/95/EG wurde am 1. Juni 2006 veröffentlicht.
Am 01.Juli 2011 trat dann die Überarbeitung dieser Richtlinie, die RoHS-Richtline 2011/65/EU (RoHS 2), in Kraft.
Die RoHS-Richtlinie RoHS-2 wurde am 1. Juli 2011 im Amtsblatt der EU verkündet.
Im Juli 2015 kamen einige Ergänzungen dazu, designiert als EU2015/863, das sogenannte RoHS 3.
Das Ziel dieser Direktive ist problematische Bestandteile aus dem Elektronikschrott zu verbannen. Die RoHS-Richtlinien basiert auf Forschung den letzten 60 Jahre über biologische Toxizität und Langzeit-Effekte im Körper von niedrigen Dosen chemischer Stoffe. Forscher bringen solche Aussetzungen in Zusammanhang mit neurologischen Änderungen sowie Entwicklungs- und Reproduktionsänderungen in dem menschlichen Körper.
“Bleifrei”
Blei ist nur einer von mehreren Stoffen, die durch die RoHS (Restriction of certain Hazardous Substances)-Richtlinie verboten wurden. Obwohl in der Branche der Begriff „bleifrei“ verwendet wird, bedeutet dies nicht, dass alleine das Ersetzen bzw. Entfernen von Blei aus einem Produkt die RoHS-Richtlinie erfüllt.
Die Liste dieser Gesundheitsgefährdenden Substanzen erhält jetzt, zusätzlich zu den original 6 Stoffen, auch 4 Pthalaten.
Liste und Schwellenwerte ab 15. Sept 2016:
- Blei (Pb) (0,1%)
- Quecksilber (Hg) (0,1%)
- Cadmium (Cd) (0,01%)
- Sechswertiges Chrom (Cr (VI)) (0,1%)
- Polybromierte Biphenyle (PBB) (0,1%)
- Polybromierte Diphenyläther (PBDE) (0,1%)
- Bis (2-ethylhexyl) phthalate (DEHP) (0.1 %)
- Butyl benzyl phthalate (BBP) (0.1 %)
- Dibutyl phthalate (DBP) (0.1 %)
- Diisobutyl phthalate (DIBP) (0.1 %)
Die Produkte von Comtec Crystals sind alle mit der aktuellen europäschen RoHS Direktiven konform.
Nach den von der europäische Kommission festlegten Richtlinien, liegen die Comtec Crystals Produkte unter den Schwellenwerten aller genannten Substanzen.
REACH
(Registration, Evaluation, Authorisation and restriction of CHemicals)
und
SVHC's (Substances of Very High Concern = Besorgniserrengende Stoffe)
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REACH ist die Verordnung zur Registrierung, Bewertung, Zulassung und Beschränkung chemischer Stoffe. Die am 1. Juni 2007 in Kraft getretene Verordnung wurde zur Straffung und Verbesserung der zuvor geltenden rechtlichen Rahmenbedingungen für chemische Stoffe in der Europäischen Union (EU) erlassen. REACH legt der Industrie eine größere Verantwortung für die Beherrschung der Risiken auf, die chemische Stoffe für die Gesundheit und die Umwelt darstellen können.
Eine Auflistung der unter REACH eingeschränkten Stoffe finden Sie unter: |
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Substanzen, die den im Artikel 57 der REACH-Regulierung entworfenen Kriterien entsprechen, werden allgemein als SVHC (Substances of Very High Concern = Besorgniserrengende Stoffe) bezeichnet. Diese Stoffe werden schrittweise in Anhang XIV der REACH-Verordnung aufgenommen ( = Kandidatenliste). Anmeldung ist laut des Artikels 7 (2) der REACH-Regulierung bei einem SVHC-Vorkommen in Artikeln erforderlich, wenn die folgenden Bedingungen erfüllt werden:
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Die Quarze, Oszillatoren, Resonatoren und Accessories von Comtec Crystals sind nach dem aktuellen Stand Konform mit den REACH-Regulierungen:
- Die genannten Substanzen sind in einer Konzentration von weniger als 0,1 Massenprozent (w/w) vorhanden.
- Die genannten Substanzen in den produzierten / importierten Artikeln betragen weniger als eine Tonne im Jahr.
Für allgemeine Informationen über REACH, siehe:
http://echa.europa.eu/de/support/guidance
und
http://eur-lex.europa.eu/legal-content/DE/TXT/PDF/?uri=CELEX:02006R1907-20161011&from=DE
*Kandidaten Liste von SVHC's:
https://echa.europa.eu/web/guest/candidate-list-table
Bei Fragen steht Ihnen unsere Fachabteilung "Chemie und Umwelt" gerne zur Verfügung.
Email:info@comtec-crystals.com
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