Handhabung EGB

(EGB = elektrostatisch gefährdete Bauteile und Baugruppen)


 

Geltungsbereich

  • Lagerung, Transport
  • Handhabung, Prüfung

aller Arten von elektrostatisch gefährdeten Bauelementen, nachfolgend zusammenfassend EGB genannt, die mit dem nachfolgenden Symbol gekennzeichnet wurden:

 

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Allgemeines

Bei der Handhabung von Elektrostatisch-Gefährdeten-Bauelementen bzw. Baugrup­pen (EGB) sind besondere Schutzmaßnahmen einzuhalten, um Schädigungen der Bauelemente durch elektrostatische Entladungen (Fließen eines Stromes infolge Potentialdifferenz) zu vermeiden.

Elektrische Ladungen können durch Ladungstrennvorgänge an unterschiedlichen Materialien (Reibungsaufladung) oder durch Influenz im elektrischen Feld erzeugt werden.

Quellen dieser Aufladung können beispielsweise sein:

  • Personen und ihre Kleidung
  • Fußböden
  • Verpackungsmaterialien
  • Verarbeitungsmaschinen und Werkzeuge

Die Höhe der Aufladespannung, bei der in der Praxis am häufigsten vorkommenden "Reibungsaufladung", ist von mehreren Faktoren abhängig (u.a. vom beteiligten Material, Geschwindigkeit des Vorganges Berühren-Trennen).

Erheblichen Einfluß hat die Luftfeuchte. Niedrige Luftfeuchte begünstigt höhere Aufladungen.

Bei unzureichenden Schutzmaßnahmen können EGB entweder meßbar zerstört oder nicht meßbar so vorgeschädigt werden, daß die zugrunde gelegte Lebensdauer nicht erreicht werden kann.

Dies gilt auch dann, wenn in EGB Schutzelemente eingebaut sind (z.B. Eingangs­schutzdioden bei integrierten Schaltungen).

Gefährdet sind grundsätzlich alle Halbleiterbauelemente, insbesondere aber hochin­tegrierte Schaltungen (z.B. Speicherbausteine, Mikroprozessoren).

Zur Vermeidung von Schäden ist eine Kette von Maßnahmen notwendig, die lücken­los von der Behandlung der Bauelemente/Baugruppen vom Bereich des Warenein­gangs über Lagerung, Instandsetzung, Verpackung, Versand bis zum Einbau ge­schlossen sein muß.

Die folgenden Regelungen sind unbedingt einzuhalten; sie dienen dazu:

  • Aufladungen zu vermeiden
  • vorhandene Ladungen ohne Gefährdung der EGB abzuleiten
  • elektrische Felder abzuschirmen

 

Verpackung

Verpackungsmaterialien sind im praktischen Gebrauch mehr oder weniger Ver­schleiß ausgesetzt und müssen deshalb erneuert werden.

Soweit wie möglich ist die Originalverpackung beizubehalten!

Ist eine Neuverpackung erforderlich, so sind EGB so zu verpacken, daß

  • statische Aufladungen an den Anschlüssen verhindert werden
  • sich statisch aufgeladene Materialien nicht über die Anschlüsse entladen können
  • elektrostatische Felder abgeschirmt werden


Verpackung von Bauelementen

Geeignete Verpackungsmaterialien:

  • antistatisch beschichtete Versandstangen (nicht mehrfach verwendbar)
  • elektrisch volumenleitfähige Versandstangen aus Kunststoff (mehrfach verwendbar)
  • elektrisch leitfähiger Schaumstoff in Verbindung mit leitfähigem/abschirmenden Mehrschichtbeutel (Multilayer-Beutel)
  • Verwendung von Schachteln aus Wellpappe, die zwischen Außendecke und Welle metallkaschiert sind oder deren Außenflächen oberflächenbeschichtet sind
  • volumenleitfähige Schachteln/Kisten aus Kunststoff mit Einlage aus elektr. leitfähigem Schaumstoff

Grundsätzlich gilt: Soweit wie möglich ist die Originalverpackung beizubehalten.

Lötseite auflegen auf antistatischem oder leitfähigem Schaumstoff bzw. Wellpappe und anschließend weiterverpacken in

  • leitfähige Kunststoffbeutel/Mehrschichtbeutel
  • leitfähige Schachteln/Boxen aus Kunststoff mit Einlage aus elektrischleitfähigem Schaumstoff
  • Schachteln/Boxen aus Wellpappe, die leitfähig/abschirmend ausgerüstet sind

 

Arbeitsplätze

Arbeitsplätze, an denen EGB gehandhabt werden, sollen

  • elektrostatische Aufladungen verhindern
  • elektrostatische Aufladungen ohne Gefährdung der EGB ableiten
  • den elektrischen Sicherheitsvorschriften für Personen (Schutz vor gefährlichen Körperströmensiehe z.B. DIN VDE 0100, DIN VDE 0104) entsprechen

Bei Verwendung leitfähiger Bodenbeläge sind die VDE-Bestimmungen bezüglich des "Standortübergangswiderstandes RST" zu beachten

Bei den Arbeitsplätzen muß sichergestellt werden, daß Personal, Arbeitsflächen, Werkzeuge, Geräte und EGB immer das gleiche elektrische Potential besitzen.

Es ist erforderlich, sog. "Schutzbereiche" zu bilden.

Dabei ist insbesondere zu beachten:

  • EGB dürfen die Schutzbereiche nur dann verlassen, wenn  sie entsprechend verpackt sind
  • In die Schutzbereiche dürfen keine elektrostatisch aufladbaren Materialien hineingebracht werden

Dazu gehören z.B.

  • Einkaufstüten aus Plastik
  • Frühstücksbeutel, Plastik
  • Ordner aus Plastik

 

Festinstallierter Schutzbereich

Feste Schutzbereiche sind überall dort einzurichten, wo EGB ständig gehandhabt werden, wie z.B.

  • bei den Wareneingangsprüfungen,
  • bei der Instandsetzung und Instandhaltung von  Baugruppen (Leiterplatten)
  • Produktion
  • Entwicklung

Zur Einrichtung eines fest installierten Schutzbereiches sind Varianten der Ausstat­tung möglich.

 

Mobiler Schutzbereich

Mobile Schutzbereiche sind dort einzurichten, wo EGB unverpackt außerhalb eines fest installierten Schutzbereiches gehandhabt werden müssen, wie z.B.

  • bei der Reparatur an Geräten, die dabei in der Betriebsstelle bleiben
  • beim Baugruppentausch, Änderungsarbeiten an Baugruppen und Servicearbeiten im Betrieb

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